Großtagespflege – Individuelle Betreuung für Ihr Kind
Die Großtagespflege bietet eine qualifizierte und liebevolle Betreuung für Kinder im Alter von neun Wochen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. In unseren Einrichtungen bieten wir Plätze für verschiedene Altersgruppen an:
Unsere Betreuung erfolgt in kleinen Gruppen von fünf bis maximal zehn Kindern, betreut von zwei bis maximal drei qualifizierten Tagespflegepersonen oder pädagogischen Fachkräften. So gewährleisten wir eine individuelle Förderung jedes Kindes in einer sicheren und anregenden Umgebung. Die Betreuung findet in speziell dafür eingerichteten Räumlichkeiten statt.
Die Überprüfung und Genehmigung der Großtagespflege erfolgt durch sozialpädagogische Fachkräfte des Stadtjugendamtes München gemäß § 43 SGB VIII. Ziel der Großtagespflege ist es, den Kindern einen sanften Übergang vom familiären Umfeld in die soziale Umgebung zu ermöglichen. Wir begleiten und unterstützen die Kinder bis zum Schuleintritt und fördern ihre Entwicklung entsprechend ihrer Bedürfnisse.
Großtagespflege ist eine Form der Kindertagesbetreuung, die sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 22 SGB VIII sowie des Bayerischen Kinderbetreuungs- und Kinderbildungsgesetzes (BayKiBiG) richtet. Sie umfasst Bildung, Erziehung und Betreuung und orientiert sich am Bayerischen Erziehungs- und Bildungsplan sowie an den Qualitätsstandards der Münchner Großtagespflege.
Betreuungszeiten und Flexibilität
Die Mindestbetreuungszeit beträgt zehn Stunden pro Woche. Der genaue Betreuungsbedarf wird individuell nach den Bedürfnissen des Kindes und der Eltern angepasst und richtet sich nach einem Arbeitszeitnachweis sowie den Förderrichtlinien (§ 22 und § 24 SGB VIII). So können wir eine maßgeschneiderte Betreuung anbieten, die den Anforderungen jeder Familie gerecht wird.
Im Falle von Ausfallzeiten des betreuenden Personals sorgt das Stadtjugendamt für eine geeignete Ersatzbetreuung, damit die Kinder jederzeit gut versorgt sind.
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der einzelnen Großtagespflegeeinrichtungen variieren je nach Art der Betreuung (Kindergarten oder Kinderkrippe). Weitere Informationen finden Sie in der pädagogischen Konzeption der jeweiligen Gruppe.
Kosten
Für die Inanspruchnahme von Förderung in der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII werden Kostenbeiträge erhoben, die sich nach den Richtlinien der Kindertagespflege richten.